Beitragsordnung SaxNet e. V. ============================ Unbefristet gueltig laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29. April 1999 (Gueltig ab 01. Juli 1999) ---------------------------------------------------------------- 1. IN-Beitraege --------------- Der SaxNet e. V. als Betreiber der Domain sax.de ist Mitglied des Individual Network e. V. und zahlt an diesen einen Beitrag. 2. Mitgliedsbeitrags-Abrechnung ------------------------------- Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 20. jeden Monats fuer den jeweils kommenden Monat zu zahlen. Zu diesem Zeitpunkt sollte die Zahlung auf dem Vereinskonto eingegangen sein. Befindet sich ein Mitglied laenger als einen Monat im Zahlungsrueckstand, ist der Vorstand berechtigt, alle dem jeweiligen Mitglied gehoerenden Zugaenge zum Domain-Backbone fuer sax.de zu sperren. Bei einem Zahlungsrueckstand von mehr als zwei Monaten wird geprueft, ob Massnahmen nach $ 5 der Satzung zur Anwendung kommen. Die Abrechnung erfolgt in der Weise, dass fuer jeden Teilnehmer buchhalterisch ein Konto gefuehrt wird, auf dem Zahlungseingaenge und die monatlichen Abrechnungen verbucht werden. Der Teilnehmer erhaelt jeweils entsprechende Auszuege per elektronischer Post. Es ist ausdruecklich erwuenscht, fuer mehrere Monate im Voraus zu bezahlen, es erfolgt eine automatische Verrechnung. Ueberschuessige Zahlungen werden bei Beendigung der Vereins- mitgliedschaft auf Antrag ausgezahlt. Die Zahlung ist zu richten an ein vom Vorstand bekanntzugebendes Konto, derzeit: DE65 8306 5408 0005 3794 66 3. Mitgliedsbeitraege - Einstufungen ------------------------------------ Die Hoehe des Mitgliedsbeitrages ist unabhaengig davon, in welchem Umfang das Mitglied die angebotenen Moeglichkeiten nutzen moechte. Zur Zeit stehen folgende Moeglichkeiten zur Verfuegung: a) Normaler Beitragssatz EUR 8,50 b) Ermaessigter Beitragssatz EUR 6,50 Auf begruendeten Antrag kann der Vorstand entscheiden, ob einem Teilnehmer Sonderkonditionen gewaehrt werden koennen. Dies kann z. B. bei Studenten, Auszubildenden und Schuelern der Fall sein. 4. Beitragsbefreiung -------------------- Auf begruendeten Antrag kann die Mitgliederversammlung einzelne Mitglieder gaenzlich von der Beitragszahlung befreien.
Anmerkung: Das Vereinskonto hat sich gegenüber der ursprünglichen Fassung der Beitragsordnung geändert:
IBAN | DE65 8306 5408 0005 3794 66 |
BIC | GENODEF1SLR |