Verein zur Förderung der privat betriebenen Datenkommunikation SaxNet e. V. Dresden





Beitragsordnung des Vz* SaxNet e. V.

Unbefristet gültig laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 24. November 2025 (Gültig ab 01. Januar 2026)


1. Mitgliedsbeitrags-Abrechnung

Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 20. jeden Monats für den jeweils kommenden Monat zu zahlen.

Zu diesem Zeitpunkt sollte die Zahlung auf dem Vereinskonto eingegangen sein. Befindet sich ein Mitglied länger als einen Monat im Zahlungsrückstand, ist der Vorstand berechtigt, alle dem jeweiligen Mitglied gehörenden Zugänge zum Domain-Backbone für sax.de zu sperren.

Bei einem Zahlungsrückstand von mehr als zwei Monaten wird geprüft, ob Maßnahmen nach § 5 der Satzung zur Anwendung kommen.

Die Abrechnung erfolgt in der Weise, dass für jeden Teilnehmer buchhalterisch ein Konto geführt wird, auf dem Zahlungseingänge und die monatlichen Abrechnungen verbucht werden. Der Teilnehmer erhält jeweils entsprechende Auszüge per elektronischer Post.

Es ist ausdrücklich erwünscht, für mehrere Monate im Voraus zu bezahlen, es erfolgt eine automatische Verrechnung.

Überschüssige Zahlungen werden bei Beendigung der Vereinsmitgliedschaft auf Antrag ausgezahlt.

Die Zahlung ist zu richten an ein vom Vorstand bekanntzugebendes Konto, derzeit:

DE65 8306 5408 0005 3794 66
SaxNet e.V.
Deutsche Skatbank

2. Mitgliedsbeiträge - Einstufungen

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages ist unabhängig davon, in welchem Umfang das Mitglied die angebotenen Möglichkeiten nutzen möchte.

Zur Zeit stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

a)Normaler BeitragssatzEUR 12,00
b)Ermäßigter BeitragssatzEUR 8,00

Auf begründeten Antrag kann der Vorstand entscheiden, ob einem Teilnehmer Sonderkonditionen gewährt werden können. Dies kann z. B. bei Studenten, Auszubildenden und Schülern der Fall sein.