Bestandsschutz

Bis zum Jahre 2001 konnte ein BuE-Rentenbezieher aus der Schwerbeschädigung mit 80% ohne Abzüge mit 63 Jahren in Rente gehen.
Im Jahre 2001 hat die Regierung von Genossen Bundeskanzler Schröder beschlossen, daß diese Bürger anderen, die freiwillig in Rente gehen, weil sie keine Lust mehr haben, gleichgestellt werden und ihnen ebenfalls Abzüge verordnet.
Wer also in jungen Jahren wegen einer Erkrankung für einen Zeitraum BuE-Rente in Anspruch nehmen mußte, bekommt das bei Renteneintritt angerechnet und dafür einen Abzug von max. 10,8%. So ist das seit 2001 bis jetzt, jedenfalls ist das meine praktische Erfahrung.
Es gab mehrere Verfahren, die von Sozialgerichten immer zu Gunsten der Betroffenen entschieden wurden. Eine Rentenkasse muß sich aber anscheinend nicht an Gerichtsurteile halten, und so wurde weiter abgezogen.

Arbeitsministerin Genossin Nahles will das reformieren:

"Die Renten für Erwerbsgeminderte sollen verbessert werden. Bislang müssen sie Abschläge bis zu 10,8 Prozent hinnehmen."

Ab Gültigkeit des Gesetzes soll bei neuen Fällen kein Abzug mehr vorgenommen werden. Personen, die von 2001 an bis zur Gesetzesänderung in Rente gegangen sind, bekommen die Einbuße natürlich nicht rückwirkend ausgezahlt.
Es wird den Betroffenen auch nicht von diesem Tage an der Abzug gestrichen. Nein, diese Bürger haben Bestandsschutz bis zum Tod. DANKE Genossin Nahles.
(In meinem Fall wären das etwa 16800 Euros. Übrigens lag mein Rentenniveau bei Renteneintritt unter 30%, von wegen 50% und ähnlichen utopischen Zahlen. Die Nichtanrechnung Teile meiner Studienzeit (seit Schröder), die Nichtanerkennung von Jahresend­prämien, der Ossiabzug und weitere Abzüge kommen noch dazu.)

Was denken Sie, wen ich bei der Bundestagswahl hundertzehnprozentig nicht wählen werde??????????????

Letzte Bearbeitung: 20. 01. 2017
3,048 Bytes

zur Startseite